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Kirchenbücher

Moin moin aus Hamburg liebe Leser,

Die am häufigsten gelesenen Beiträge drehen sich alle um Kirchenbücher bzw. Kirchenbücher online.

Da SERVICE hier noch groß geschrieben wird…

… habe ich mal alle Beiträge zu diesem Thema gelistet. Dann sparen Sie sich das stöbern in den knapp 300 Beiträgen.

Was aber nicht heißt, dass andere Beiträge keine Tipps und Tricks enthalten und diese Beiträge nicht äußerst hilfreich für Sie sind. Und zwar nicht nur in Sachen Kirchenbücher. Ich habe mich ja auch über die „alten“ Begriffe die in Kirchenbüchern erwähnt werden ausgelassen. Also viel Spaß beim stöbern.

Also hier nun alles zum Thema Kirchenbücher online:

Apropos Kirchenbücher: Ich würde ja keinen Beitrag bringen, ohne wenigstens einen Tipp oder Rat zu geben.

Personenstandsgesetz und Kirchenbücher: Gilt das Personenstandsgesetz (siehe hierzu diesen Beitrag) auch für Kirchenbücher? Kommt man an Kopien von Taufen, Heiraten und Beerdigungseinträgen auch wenn man nicht mit der betroffenen Person direkt verwandt (gem. Personenstandsgesetz) ist?

Ein klares „Jein“, eigentlich spricht nichts dagegen, dass Sie eine Kopie oder Abschrift des Eintrages bekommen, denn das Personenstandsgesetz bezieht sich nur auf standesamtliche Urkunden. Sie werden aber wahrscheinlich nicht die ganze Kirchenbuchseite kopiert bekommen, höchstens den Eintrag Ihrer Anfrage.

Es gibt aber auch Kirchen die sich weigern „aktuelle“ Einträge zu kopieren oder eine Abschrift anzufertigen. Ein Anruf gibt hier meistens Aufschluss.

Aber bedenken Sier, dass „heute“ nicht jedes Kind mehr getauft wird, nicht jeder erst standesamtlich und danach kirchlich heiratet und auch nicht jeder kirchlich beigesetzt wird.

ABER: Es ist eine möglichkeit an Informationen zu kommen, wenn man Ihnen diese gem. Personenstandsgesetz verwehrt.

Bestes Beispiel ist ein aktueller Fall an dem ich arbeite: An die Geburtsurkunde eines Onkels der Kundin komme ich leider nicht, aber ich habe die Taufe gefunden und bin somit an weitere Daten gekommen, die es mir erlauben weiter zu forschen.

Ein letzter Tipp für Kirchenbuchforschung: Wenn Sie nicht für sich selbst forschen, sondern eventuell für die Nachbarin, benötigten Sie ja eigentlich keine Vollmacht von der Nachbarin, da die Kirchenbücher ja nicht unter Personenstandsgesetz fallen und Sie eigentlich vollen Zugang haben.

ALLLERDINGS habe ich es als Berufsgenealogin bereits erlebt, dass die Kirchen trotzdem eine Vollmacht verlangen, wenn man nicht für sich selbst forscht. Also wenn SIe für jemand anderen vor Ort in Kirchenbüchern forschen möchten, nehmen Sie lieber eine Vollmacht mit, denn es wäre ja schade, wenn man Ihnen erst vor Ort mitteilt, das Sie ohne Vollmacht nicht forschen dürfen.

Andrea Bentschneider

1 Kommentar zu “Kirchenbücher”

  1. mike sagt:

    …ich habe gerade eine solche Recherche vor mir und finden die Links sehr hilfreich. Das spart mir viele Nerven und Schweiß… Danke, Danke Danke

    Mike


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