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Alle Jahre wieder…

Frohes Neues Jahr!!!

Als kurze Information bezüglich Personenstandsurkunden.

Die für die Fortführung der Personenstandsregister und deren Aufbewahrung sind ja wie bekannt wie folgt:

  • Geburtsurkunden: 1
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden: 80 Jahre
  • Sterbeurkunden: 30 Jahre

Im Klartext heißt dies, dass die der folgenden Jahrgänge per sofort nicht mehr im zuständigen Standesämtern liegen, sondern im zuständigen Archiv:

Geburtsurkunden: 1901

Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden: 1931

Sterbeurkunden: 1981

Aber bedenken Sie bitte, dass quasi heute am 3. Januar die Standesämter die erst ans senden und diese dort dann erst einsortiert werden müssen.

Erfahrungsgemäß dauert es also etwas bis Sie Zugriff auf die haben. In sind die Urkunden der neuen Jahrgänge erst immer nach 3 – 4 Monaten verfügbar.

Wie bereits im Artikel „Berlin“  erwähnt, dauert es dort zum Teil fast ein Jahr…

Also am besten vorher telefonisch nachfragen, wo die der oben erwähnten Jahrgänge momentan zu finden sind.

Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2011.

Ihre

1 Kommentar zu “Alle Jahre wieder…”

  1. Sebastian sagt:

    Und bei manchen Ämtern wandern die Urkunden gar nicht erst ins Archiv. Da manche Jahrgänge in Büchern mit noch nicht freigegebenen Jahrgängen zusammengefasst sind und somit beim Standesamt verbleiben.


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