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Giftgas

Nein nicht der aktuelle Fall Syrien, sondern die Entwicklung und das Verbot!

Man hört ja jetzt aktuell immer wieder, dass Giftgas völkerrechtlich geächtet wird. Was heißt das eigentlich?

Also wir müssen zurück zum ersten Weltkrieg gehen. Deutschland setzte dort erstmals großflächig Chlorgas als Waffe ein.

Eigentlich war dieser Einsatz bereits seit 1899 und 1907 durch die Haager Landkriegsordnung und dem Völkergewohnheitsrecht ausdrücklich untersagt und verboten.

Ich möchte und die schrecklichen Bilder der Verletzungen die durch Chlorgas entstehen ersparen.

Heute schützt sich die Feuerwehr bei Chlorgasaustritten so:

 

 

 

 

 

 

 

Man ist also doppelt bzw. dreifach geschützt. Während des ersten Weltkrieges schützten sich die französischen Soldaten so:

 

 

 

 

 

Aluminium Masken in denen ein säuregetränkter Wattebausch lag (sicherlich auch nicht sehr gesund).

Aufgrund der schrecklichen Verletzungen und Langzeitschädigungen (Lunge, Haut etc.) wurde am 17. Juni 1925 in Genf ein völkerrechtlicher Vertrag unterzeichnet der folgendes beinhaltet:

Es verbietet den Gebrauch chemischer und biologischer Waffen, enthält allerdings keine Vorgaben zu deren Entwicklung, Herstellung und Lagerung, was meiner Meinung nach Schwachsinn ist. Man darf Sie in Massen herstellen und lagern, aber nicht benutzen??? Wofür stellt man diese dann her?

Bis heute haben diesen Vertag 136 Länder und der Vatikan unterzeichnet. Syrien nicht!

Ihre Andrea Bentschneider

 

 

 

 

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