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Habe ich nicht ein Recht auf…

Wie sagte schon mein Opa immer: „Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe!“

Es ist mal wieder an der Zeit ein paar Leserfragen zu beantworten, die für alle Leser interessant sind. (Die anderen beantworte ich immer direkt.)

Viele beinhalten „Beischreibungen“ oder wie diese:

 

Aus diesen ergeben sich oftmals wertvolle für die nächsten Forschungsschritte. Im gezeigten Bild würde ich also im nächsten Schritt die Eheurkunde der Dame suchen, um somit den des Mannes zu erfahren.

Es kann allerdings vorkommen, dass….

… diese abgedeckt werden und man „nur“ die erhält. Das kann doch nicht sein, oder?

Doch leider ja, denn diese Beischreibungen oder auch gehören nicht wirklich zur Urkunde.

Sie werden es hoffentlich nicht erleben, dass diese abgedeckt sind, denn dann….  Hilft eigentlich nur Glück. Ich habe da ein wo ich öfter bestelle. Früher gab es die „komplett“, heute mit Abdeckungen. Ein Anruf brachte den Hinweis, das die oberste Chefin dies angeordnet habe mit Bezug auf das Personenstandsgesetz.

Da hat die Chefin ja eigentlich recht, aber… Mit diesem handhabe ich es jetzt so, dass ich die abgedeckt kopiert bekomme und dann mal anrufe und frage, ob z. B. die 1. Ehe in geschlossen wurde unter Nummer 0815/1920. Die freundlichen Standesbeamten antworten dann: Nein, 201/1925 finden Sie hier nicht.


Warum steht auf einigen Sterbeurkunden die Todesursache und auf anderen nicht?

Das ist immer abhängig vom Jahr der Ausstellung. Die Formulare haben halt gewechselt, sodass die Todesursachen auf späteren nicht mehr anzufinden ist.

Wenn es einen wichtigen Grund gibt, etwas über die Todesursache zu erfahren (z. B. evtl. Erbkrankheiten) gibt es allerdings noch die Möglichkeit des Totenscheines bzw. alte Arzt- oder Krankenhausunterlagen zu suchen.

ABER: Ja auch hier gibt es leider das aber, denn diese oben genannten Unterlagen werden nur 30 Jahre aufbewahrt und danach zumeist geschreddert.

Liebe Grüße aus der schönsten Stadt der Welt.

Ihre Andrea Bentschneider

1 Kommentar zu “Habe ich nicht ein Recht auf…”

  1. susilü sagt:

    Ist das nicht ein bisschen viel des Datenschutzes?
    Es geht hier ja vor allem um Persönlichkeitsrechte von Leute, die schon so lange tot sind, dass sie sich kaum noch darauf berufen können.
    Wäre es nicht sinnvoll die Sachen mit den Abdeckungen und dem Personensstandsgesetz juristisch eindeutig zu klären? Vielleicht auch mit Hilfe eines Rechtswanwaltes?


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