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2017

am 30. Januar 2017 unter Allgemein, Archive, Vereine, Museen abgelegt

Neues Jahr heißt Neues Glück!!!

Falls Sie sich gewundert haben, warum Sie so lange nichts von mir gehört haben, tja ich sage mal kurz und knapp „rechtliche Gründe diese Seite betreffend“. Es ging um das übliche, wem gehören die Bilder die ich selbst gemacht habe bzw. aus meinem privaten Bestand sind usw.

ERLEDIGT, nun gibt es JEDE Woche auf die Augen, sprich ich werde wöchentlich schreiben.

Und los geht es!!

„Es gibt ja Änderungen beim Personenstandsgesetz“ schrieb mir ein Leser.

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Alle Jahre wieder…

am 03. Januar 2014 unter Allgemein, Historische Dokumente, Tipps und Tricks, Wissen abgelegt

Es geht in diesem Beitrag um die Urkunden die seit dem 1. Januar nicht mehr unter das Personenstandsgesetz fallen, also frei zugänglich sind.

Das Personenstandsgesetz ist so etwas wie ein Datenschutzgesetz und bestimmt wer Zugang zu Urkunden hat.

Lesen Sie doch hierzu auch dies.

OK, Sie haben den anderen Beitrag gelesen.

Seit dem 1. Januar 2014 kann man also jeder folgende Urkunden bestellen und auch bekommen ohne Nachweis einer direkten Verwandtschaft:

– Geburtsurkunden bis einschließlich dem 31. Dezember 1903

– Heiratsurkunden bis einschließlich dem 31. Dezember 1933

– Sterbeurkunden bis einschließlich dem 31. Dezember 1983

Aber 1: Geburtsurkunden liegen 110 Jahre unter Verschluss. Sagen wir mal Ihr Vorfahr ist am 1. Januar 1904 geboren, sprich die 110 Jahre sind nun auch vorbei und Sie bekommen also auch diese Urkunde. Die liegt aber wohl noch beim Standesamt und wird erst Ende 2014 mit den gesamten Geburtsurkunden aus 1904 ins Archiv geschickt…

Für alle Urkunden die später als die oben angegebenen Daten ausgestellt wurden gilt weiterhin der Datenschutz, je nach Datum. Sie müssen also genau schauen wann in 1904 jemand geboren wurde, 1934 geheiratet hat oder 1984 gestorben ist um auch Zugang zu diesen Urkunden zu bekommen.

Wenn es um Geburtsurkunden aus 1904, Heiratsurkunden aus 1934 und Sterbeurkunden aus 1984 geht, am besten mal telefonisch anfragen…

ABER 2: Bitte bedenken Sie, das die „neuen“ Urkunden sich nun erst auf den Weg vom Standesamt ins jeweilige Archiv machen und dort erst einsortiert werden müssen. Erfahrungsgemäß, dauert es so zwei, drei Monate bis man an diese „frischen“ Urkunden kommt.

Ihre Andrea Bentschneider

Behördenwahnsinn

am 28. Januar 2011 unter Allgemein, Historische Dokumente abgelegt

Ahhhh, manchmal kann man ja regelrecht verzweifeln an der Sturheit der deutschen Beamten.

Für eine Kundin aus Chile suche ich die Geburtsurkunde Ihres Ur-Großvaters. Habe eine  Vollmacht von ihr, sodass ich befugt bin die Urkunde beim Standesamt zu bestellen. Ich habe auch alle Namen und Daten Ihrer Eltern, Großeltern etc., sodass ich diese in ein Stammbaumprogramm eingegeben habe und alles zusammen ans das zuständige Standesamt gefaxt.

Nun machen die „faxen“…

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Kirchenbücher

am 25. August 2010 unter Allgemein, Historische Dokumente, Tipps und Tricks, Wissen abgelegt

Moin moin aus Hamburg liebe Leser,

Die am häufigsten gelesenen Beiträge drehen sich alle um Kirchenbücher bzw. Kirchenbücher online.

Da SERVICE hier noch groß geschrieben wird…

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