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Pass mal auf …

Ich werde des Öfteren gefragt, ob ich nicht den Reisepass oder den Antrag eines Vorfahren besorgen könnte, da man gerne einmal das Foto der Person sehen möchte.

Ein paar Fakten hierzu: Das Wort Pass ist abgeleitet aus dem Lateinischen „passus“ (Durchgang) bzw. aus dem italienischem „passo“ (Erlaubnis zum Durchgang). Heute findet man im Reisepass der Bundesrepublik Deutschland acht Personaldaten und ein Foto. In früheren Zeiten ohne Passfoto musste die Beschreibung deshalb etwas genauer ausfallen. Am Anfang des 18. Jahrhunderts waren zwanzig einzelne Punkte zu benennen. Name, Alter, Vaterland und Größe der Person und eine genaue Beschreibung der Beschaffenheit von Körperteilen. Die Farbe und Vollständigkeit der Zähne wurde dabei ebenso registriert wie Barthaarstärke und Lippenform. Auch besondere Erkennungsmerkmale wie „hinkend“ oder „bucklig“ sowie Gewohnheiten und Charaktereigenschaften wurden akribisch vermerkt. Weil sich diese Art der Personenbeschreibung über mehrere Generationen hielt, kann man aus den Reisepässen historischer Persönlichkeiten interessante Details über die Berühmtheiten erfahren. So lässt sich feststellen, dass Johann Wolfgang von Goethe braune Augen hatte und mit 57 Jahren noch nicht vollständig ergraut war.

Wenn Sie heute einen Reisepass beantragen und älter als 26 Jahre sind, bekommen Sie für € 59,00 einen 10 Jahre gültiges Dokument (unter 25 Jahren kostet dieser € 37,50 und ist 5 Jahre gültig). In der guten alten Zeit, also im Mittelalter, hat der Pass seinen Ursprung und auch damals musste man als Reisender zahlen.

Heino sang einst: „Im Wald da sind die Räuber“ Daher wurde von dem jeweiligen Landesherren ein Geleitsrecht erteilt. Reisenden wurden bei der Durchquerung des Landes bewaffnete Begleiter zur Seite gestellt. Aus diesem Schutz für Fremde wurde vielfach ein Geleitszwang, der mit Abgaben verbunden war und eine erhebliche Einkommensquelle für die Landesherren darstellte.

Man war auf diesen Schutz angewiesen, da man ja viel Geld benötigte, um die jeweiligen Landesherren zu bezahlen. Da die Anzahl der Reisenden aber stets zunahm und die bewaffnete Begleitung bei Ihrem Landesherren in Lohn und Brot stand und sich die Einkünfte durch diese Gehaltszahlungen schmälerten, wurde bald auf die Begleitmannschaften verzichtet. Die Reisenden erhielten nur noch den Geleitsbrief, der ihnen den Aufenthalt und die ungestörte Durchquerung eines Landes gewähren sollte.

1618 – 1648, genau der Dreißigjährige Krieg (Gruß an Herrn Meier meinen alten Geschichtslehrer. Es ist etwas hängen geblieben. Er begann mit dem Fenstersturz von Prag (23.5.1618) und endete mit dem Westfälischen Frieden (am 24.10.1648))

Das Chaos, aber vor allem die Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur, machten Mitte des 17. Jahrhunderts ein verbindliches Personaldokument notwendig, denn diverse Vagabunden, Bettler und ehemalige Söldner machten nach Kriegsende die Lande unsicher. Man benötigte ein Dokument, um Reisende von Streunenden zu unterscheiden.

Die allgemeine Passpflicht übernahmen die deutschen Staaten Ende des 18. Jahrhunderts von Frankreich. Die Franzosen führten nach der Revolution die Passpflicht ein, um den flüchtenden Adel am Grenzübertritt zu hindern. Ohne einen Pass und die dazugehörige Reiseerlaubnis war das nicht möglich und die Guillotinen sollten ja nicht einrosten

Die deutschen Staaten übernahmen diese Idee sofort, dadurch bekam der Pass mehr die Funktion eines Reisedokumentes. Das preußische Pass-Reglement von 1813 verlangte unter anderem, dass Personen, die sich länger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, ihren Pass der Polizeibehörde zur „Visierung“ vorzulegen hatten.

Mit dem zunehmenden Reiseverkehr, vor allem seit dem Bau von Eisenbahnen, lockerten die meisten Staaten die aufwendigen Kontrollen. Die deutschen Bundesstaaten verzichteten schließlich 1867 ganz auf die Passpflicht.

Wie die meisten Staaten behielt sich auch das Deutsche Reich vor, unter besonderen Umständen, beispielsweise im Kriegsfalle, den Passzwang wieder einzuführen. Dies geschah dann mit Ausbruch des 1. Weltkrieges. Die Personenbeschreibung des Passinhabers musste nun zusätzlich durch ein aktuelles Foto ergänzt werden.

PS: Ich fand € 59,00 für meinen Reisepass ganz schön teuer, aber ein Pass kostete einen preußischen Bürger im Jahre 1909 stolze 3 Mark. Der Monatslohn eines Arbeiters lag seinerzeit bei 50 DM.

Wenn man diese Daten umrechnet, hätte ich einen Monatsverdienst von € 983,33…

1 Kommentar zu “Pass mal auf …”

  1. Juan Delius sagt:

    In welchem Archiv kann -wenn übrhaupt- man Unterlagen zu einem deutschen Pass der 1909 in Berlin ausgestellt wurde vielleicht finden?


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