Ritsch, Ratsch, Klick!
Na, das kennen Sie doch auch noch aus den 70igern, oder?
Mit diesem Werbeslogan bewarb die Firma Agfa ihre neueste Entwicklung auf dem Sektor der Fotoapparate: Die Pocket-Kamera! Pocket-Kamera verkauft sich halt besser als der Begriff Taschenkamera.
Der Paps von Schatzi hat tatsächlich noch so ein Stück im Keller liegen. In seiner Ecke „Technik von Anno Dazumal“, liegt auch der erste Walkman von Schatzi.
Doch zum eigentlichen Thema: Fotos!!!
Nicht nur aus den USA bekomme ich oft Anfragen, wo Fotos von Vorfahren gesucht werden können. Das sieht dann ungefähr so aus:
(Die schwarzen Balken habe ich der Unkenntlichkeit halber gemalt.)
Also ich bekomme ein Bild geschickt, das man auf dem Dachboden (wahlweise auch im Keller) gefunden hat und man möchte nun wissen, wer die darauf abgebildeten Personen sind. Oder es kommen auch des Öfteren Anfragen, ob ich Bilder von Großonkel Ernie und der Schwippschwägerin der Schwiegermutter finden kann.
Bei dem oben gezeigten Bild wollte der Herr wissen, wer die Personen seien.
Das Problem ist, dass Fotos Privatsache sind und offensichtlich nicht von öffentlicher Stelle aufbewahrt und gelagert werden. Daher rate ich den Personen immer, sich an die Zeitungen in der Region, wo die Vorfahren gewohnt haben, zu wenden, dort zu inserieren und vielleicht findet sich so ein Familienmitglied, dass noch Fotos zu Hause hat.
Fast jede große deutsche Zeitung hat in ihren Ausgaben immer eine Rubrik „Vermischtes“ oder ähnliches, wo man kostenlos Meldungen oder Gesuche hineinsetzen kann.
In diesem Fall hat das „Hamburger Abendblatt“ vom 12. Juli diese Erfolgsmeldung gebracht.
Ich weiß, die Wahrscheinlichkeit, jemanden zu finden der eine Person aus 1895 noch persönlich kennt ist eher gleich Null. Aber eventuell hat ein Leser auch Fotos auf denen die gesuchten Personen abgebildet sind oder kennt jemanden… Sie wissen was ich meine. Diese Chance sollte man auf alle Fälle nutzen.
Ebenso häufig werde ich nach Halb-Geschwistern gefragt, die eventuell in Deutschland vorhanden sind. Erfundenes Beispiel: Mein Vater war in den 1960igern Handlungsreisender und obwohl mit meiner Mutter verheiratet, vermute ich Halb-Geschwister in Deutschland.
Tja, da stößt man gleich auf mehrere Probleme.
Einen untreuen Ehemann…, aber Spaß beiseite.
Zum einen sind die möglichen Halb-Geschwister ja unehelich geboren und tragen daher höchst wahrscheinlich den Nachnamen der Mutter. Man weiß also nicht, wie die möglichen Geschwister mit Vor- und Nachnamen heißen.
Des Weiteren stellt sich die Frage: WO soll man mit der Suche beginnen?“ Im gewählten Beispiel des Handlungsreisenden kann dies ja überall in Deutschland passiert sein. Aber der wichtigste Punkt ist, dass Sie laut geltendem Personenstandsgesetz (also Datenschutz) nicht direkt mit dem eventuellen Halb-Bruder oder der Halb-Schwester verwandt sind und somit keine Berechtigung zur Urkundeneinsicht besitzen.
Das gesamte Personenstandsgesetz finden sie hier.
Wichtig ist hier der folgende Paragraph:
§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
(3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.
Der folgende Teil aus dem Teil (1) ist etwas schwammig formuliert:
…. bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Also im Klartext: Sie können Ihre eigenen Urkunden bestellen, die Ihrer Ehegatten oder Lebenspartner und Abkömmlingen sprich Ihren Kindern.
Mit Vorfahren sind nur Ihre Eltern, Großeltern, Ur-Großeltern gemeint und nicht
zum Beispiel der Bruder Ihrer Mutter, denn dieser ist laut dem Gesetz kein (direkter) Vorfahre.
Der zweite wichtige Teil aus dem Teil (1) ist folgender:
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus…
Also im Klartext: Laut diesem Gesetz haben Sie die Möglichkeit auch an Urkunden zu kommen wenn ein rechtliches Interesse besteht. Dies können zum Beispiel Erbschaftstreitigkeiten sein und Sie benötigen für das Nachlassgericht ein Dokument. Ahnenforschung ist kein rechtliches Interesse.
Und Ahnenforschung gilt auch nicht als Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Hier ist zum Beispiel „Erbenermittlung“ ein berechtigtes Interesse oder Beerdigungsunternehmen können auch ein berechtigtes Interesse haben.
„In dubio pro Ahnenforscher“ gibt es hier leider nicht.
26 Juli 2010 um 11:15
[…] Heirat, Kinder etc. finden. Allerdings müssen Sie um eine solche zu bekommen mit der Person, laut Personenstandsgesetz, verwandt […]
03 Januar 2014 um 10:52
[…] Lesen Sie doch hierzu auch dies. […]